Gipsergeschäft Basel

Wasserschaden

Nach einem Wasserschaden muss umgehend gehandelt werden

Ein Wasserschaden nach einem frostigen Winter oder bei veralteten Rohren ist leider keine Seltenheit. Ist der Schaden erst einmal eingetreten, werden Teile Ihres Wandwerks durchnässt sein und machen eine umfassende Sanierung notwendig. Hier stehen Ihnen unsere Gipser und Maler fachkundig zur Seite, die eine Schadensregulierung von der Trocknung der betroffenen Räume bis zur Sanierung der Wände für Sie vornehmen.

Wasserschaden richtig beurteilen und sanieren

Ein undichtes oder gebrochenes Rohr kann binnen weniger Minuten grosse Wandflächen befeuchten. Dies schädigt die Bausubstanz und sorgt neben einer Wertminderung für ein hohes Risiko, dass Ihr Wandwerk absackt und die Immobilie an Standfestigkeit einbüsst. Dies gilt umso mehr, wenn der Wasserschaden im Keller eingetreten ist. Da das Untergeschoss seltener genutzt wird, bleibt ein sukzessive voranschreitender Schaden oft unentdeckt.

In welchem Umfang eine Schadensbeseitigung und Sanierung der Wände notwendig ist, setzt ein geschultes Auge voraus. Unser Fachbetrieb stattet Ihnen im Schadenfall einen Besuch ab und zeigt Ihnen als unabhängiger und sachlicher Partner, in welchem Umfang Sie eine Sanierung Ihrer Wände vornehmen sollten.

Von der gründlichen Trocknung zur Schadenssanierung

Mit einer Sanierung Ihrer durchnässten Wände kann erst begonnen werden, wenn Wand und Raum grundlegend getrocknet wurden. Moderne Trocknungsgeräte entziehen Ihren Wänden über Stunden hinweg die eingedrungene Feuchtigkeit und schaffen die Grundlage für eine verlässliche und effektive Sanierung.

Je nach Umfang des Schadens reicht die Ausbesserung einzelner Wandbereiche. Hier bietet der moderne Trockenbau vielfältige Möglichkeiten, die Ihre Geldbörse schonen und zu Wänden wie neu führen. Bei einem grösseren Schaden ist die vollständige Erneuerung von Decken oder Wänden nicht zu verhindern. Diesen Schritt nimmt unser Fachbetrieb mit grosser Sorgfalt vor, damit die Sicherheit und Standfestigkeit Ihrer Immobilie nicht leidet.

Ist ein Wasserschaden eigentlich versichert?

Bevor Sie uns als Fachbetrieb für die Schadensbeseitigung beauftragen, sollten Sie mit Ihrer Versicherung Rücksprache halten. Wenn Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, wird diese im Regelfall für die Kosten aufkommen. Der Schaden durch Leitungswasser, wie er bei einem Rohrbruch eingetreten ist, gehört zu den Standardleistungen dieser Versicherungsart.

Achtung: In Standardverträgen sind keine Wasserschäden enthalten, die durch Regenwässer oder Unwetter eingetreten sind. Hier heisst es, im Zweifelsfall die Deckung um Elementarschäden zu ergänzen. So sind Sie bestens vor allem Arten von Wasserschäden finanziell geschützt.

Rechnen Sie mit einer Überprüfung des Wasserschadens durch Ihren Versicherer. Gerade bei alten Immobilien findet die Nachfrage statt, ob Sie als Eigentümer den Schaden mutwillig in Kauf genommen haben. Nach dem Vertragstext vieler Versicherungen sind Sie dazu angehalten, Ihr Leitungssystem in einem gepflegten Zustand zu halten.

Sollten Sie unser fachkundiges Urteil für die Kommunikation mit Ihrer Versicherung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wasserschaden erlitten?

Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie von einem Wasserschaden betroffen sind, sollten Sie nicht lange zögern. Neben der Minderung des Immobilienwertes sind feuchte Wände der Nährboden für Schimmelsporen. Werden diese über die Atemluft aufgenommen, kann dies langfristig grosse gesundheitliche Schäden herbeiführen.

Sorgen Sie stattdessen für eine schnelle Beseitigung des Schadens, die mit modernen Methoden schnell und kostenbewusst gelingt. Gerne beraten wir Sie vor Ort und übernehmen die vollständige Beseitigung Ihres erlittenen Wasserschadens. Mit unseren Maschinen zur Raumtrocknung und unserer Expertise im Trockenbau verliert auch Ihr Wasserschaden schnell seinen Schrecken.

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